Landgericht Essen, 2020-10-29, 52 KLs-70 Js 451/19-39/19

52 KLs-70 Js 451/19-39/19Kantonsgericht29.10.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 52 KLs-70 Js 451/19-39/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-10-29

Aktenzeichen: 52 KLs-70 Js 451/19-39/19

ECLI: ECLI:DE:LGE:2020:1029.52KLS70JS451.19.3.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: XVII. Große Strafkammer

Normen: StGB §§ 223, 226 Abs. 1 Nr. 1

Tenor

Der Angeklagte wird wegen schwerer Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Nebenklägers trägt der Angeklagte.

Angewendete Vorschriften: §§ 223, 226 Abs. 1 Nr. 1 StGB

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