Landgericht Essen, 2020-08-18, 21 KLs-6 Js 915/19-6/20

21 KLs-6 Js 915/19-6/20Kantonsgericht18.08.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 21 KLs-6 Js 915/19-6/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-08-18

Aktenzeichen: 21 KLs-6 Js 915/19-6/20

ECLI: ECLI:DE:LGE:2020:0818.21KLS6JS915.19.6.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: I. Große Strafkammer

Normen: §§ 263 I, III Nr. 1, 22, 23 I StGB

Tenor

Der Angeklagte ist schuldig des Betruges in 17 Fällen, wobei es in einem Fall beim Versuch blieb. Er wird zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt.

Die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt wird angeordnet.

Die Einziehung des Wertes des Tatertrages in Höhe von insgesamt 2.757,90 EUR wird angeordnet.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Angeklagte im Umfang seiner Verurteilung soweit das Verfahren gegen ihn eingestellt worden ist, werden die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse auferlegt.

Angewendete Vorschriften: §§ 263 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1, 22, 23 Abs. 1, Abs. 2, 49, 53, 64, 73c StGB.

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