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26 Ks 5/20•Landgericht Essen, 2020-08-11, 26 Ks 5/20
Entscheidungsdatum: 2020-08-11
Aktenzeichen: 26 Ks 5/20
ECLI: ECLI:DE:LGE:2020:0811.26KS5.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: VII. Große Strafkammer
Normen: §§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 u. Nr. 5 StGB
Der Angeklagte wird wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten verurteilt.
Der Angeklagte wird verurteilt, an den Nebenkläger N1 ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.06.2020, sowie ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.000,- € nebst 5 Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 25.06.2020 an den Nebenkläger A zu zahlen. Insoweit ist das Urteil vorläufig vollstreckbar.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen der Nebenkläger einschließlich des Adhäsionsverfahrens.
Angewendete Vorschriften: §§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 und Nr. 5, 53 StGB
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