Landgericht Essen, 2020-06-17, 25 KLs-12 Js 2049/18-34/19

25 KLs-12 Js 2049/18-34/19Kantonsgericht17.06.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 25 KLs-12 Js 2049/18-34/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-06-17

Aktenzeichen: 25 KLs-12 Js 2049/18-34/19

ECLI: ECLI:DE:LGE:2020:0617.25KLS12JS2049.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: V. Große Strafkammer

Normen: §§ 176 Abs. 1, Abs. 4 Nr. 1, 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB

Tenor

Der Angeklagte wird wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und sexuellen Missbrauchs von Kindern in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe in Höhe von

drei Jahren und zehn Monaten

verurteilt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen und die Kosten der Nebenklage sowie die der Nebenklägerin entstandenen notwendigen Auslagen.

Angewendete Vorschriften: §§ 176 Abs. 1, Abs. 4 Nr. 1, 176a Abs. 2 Nr. 1, 53 StGB

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