Landgericht Essen, 2020-04-23, 2 O 407/19

2 O 407/19Kantonsgericht23.04.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 2 O 407/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-04-23

Aktenzeichen: 2 O 407/19

ECLI: ECLI:DE:LGE:2020:0423.2O407.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Normen: ZPO § 178 Abs. 1 Nr. 2

Tenor

Der Einspruch der Beklagten gegen den Vollstreckungsbescheid vom 08.10.2019 (Amtsgericht Hagen - Aktenzeichen: 19-2310213-0-3) wird als unzulässig verworfen.

Die Beklagte trägt auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Antrag auf Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Einspruchsfrist wird zurückgewiesen.

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