Landgericht Essen, 2020-04-08, 65 KLs-56 Js 1092/19-56/19

65 KLs-56 Js 1092/19-56/19Kantonsgericht08.04.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 65 KLs-56 Js 1092/19-56/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-04-08

Aktenzeichen: 65 KLs-56 Js 1092/19-56/19

ECLI: ECLI:DE:LGE:2020:0408.65KLS56JS1092.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: XXV. Große Strafkammer

Normen: §§ 1, 3 Abs. 1 Nr. 1, 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, 64 StGB

Tenor

Der Angeklagte wird wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von

3 Jahren und 6 Monaten

verurteilt. Seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wird angeordnet. Auf die Anordnung eines Vorwegvollzugs wird verzichtet.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Angewandte Vorschriften: §§ 1, 3 Abs. 1 Nr. 1, 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, 64 StGB

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