Landgericht Essen, 2020-03-27, 22 Ks-70 Js 361/19-20/19

22 Ks-70 Js 361/19-20/19Kantonsgericht27.03.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 22 Ks-70 Js 361/19-20/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-03-27

Aktenzeichen: 22 Ks-70 Js 361/19-20/19

ECLI: ECLI:DE:LGE:2020:0327.22KS70JS361.19.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: II. Große Strafkammer

Normen: §§ 171 I, 223 I, 225 I Nr. 1, III Nr. 1, 227 I, 52 StGB

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit Misshandlung von Schutzbefohlenen in Tateinheit mit Verletzung der Fürsorgepflicht zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der notwendigen Auslagen der Nebenklägerin, diese hat sie selbst zu tragen.

Angewendete Vorschriften: §§ 171 Abs. 1, 223 Abs. 1, 225 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 1, 227 Abs. 1, 52 StGB; 472 Abs. 1 S. 3 StPO.

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