Landgericht Essen, 2020-03-11, 44 O 22/19

44 O 22/19Kantonsgericht11.03.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 44 O 22/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-03-11

Aktenzeichen: 44 O 22/19

ECLI: ECLI:DE:LGE:2020:0311.44O22.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen

Normen: § 823 Abs. 1

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 8.552,62 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem ehemaligen Basiszinssatz seit dem 15.12.2018 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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