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9 O 321/17•Landgericht Essen, 2020-03-03, 9 O 321/17
Entscheidungsdatum: 2020-03-03
Aktenzeichen: 9 O 321/17
ECLI: ECLI:DE:LGE:2020:0303.9O321.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Normen: § 215 BGB
Die Klage wird abgewiesen.
Auf die Widerklage wird Klägerin verurteilt, an den Beklagten 2.264,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.05.2017 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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