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4 O 71/19•Landgericht Essen, 2020-02-25, 4 O 71/19
Entscheidungsdatum: 2020-02-25
Aktenzeichen: 4 O 71/19
ECLI: ECLI:DE:LGE:2020:0225.4O71.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Normen: §§ 433, 434, 437 Nr. 3, 280, 281, 823 Abs. 1, 826 BGB
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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