Landgericht Essen, 2020-02-25, 18 O 177/19

18 O 177/19Kantonsgericht25.02.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 18 O 177/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-02-25

Aktenzeichen: 18 O 177/19

ECLI: ECLI:DE:LGE:2020:0225.18O177.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilkammer

Normen: §§ 488 Abs. 1, 3 S. 1, 2 BGB

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 20.386,47 € zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn der Kläger nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Dem Beklagten wird die Ausführung seiner Rechte im Nachverfahren vorbehalten.

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