Landgericht Essen, 2020-02-25, 12 O 320/19

12 O 320/19Kantonsgericht25.02.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 12 O 320/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-02-25

Aktenzeichen: 12 O 320/19

ECLI: ECLI:DE:LGE:2020:0225.12O320.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Normen: § 823 Abs. 2, 826 BGB

Tenor

Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts H vom 26.07.2019 wird aufrechterhalten. Auch im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt auch die weiteren Kosten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden

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