Landgericht Essen, 2020-02-25, 12 O 229/18

12 O 229/18Kantonsgericht25.02.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 12 O 229/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-02-25

Aktenzeichen: 12 O 229/18

ECLI: ECLI:DE:LGE:2020:0225.12O229.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Normen: § 256 ZPO; § 488 BGB

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Beklagten gegenüber der Klägerin keine Darlehensforderung in Höhe von 12.000,00 EUR zusteht.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

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