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12 O 229/18•Landgericht Essen, 2020-02-25, 12 O 229/18
Entscheidungsdatum: 2020-02-25
Aktenzeichen: 12 O 229/18
ECLI: ECLI:DE:LGE:2020:0225.12O229.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Normen: § 256 ZPO; § 488 BGB
Es wird festgestellt, dass der Beklagten gegenüber der Klägerin keine Darlehensforderung in Höhe von 12.000,00 EUR zusteht.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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