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15 S 19/19•Landgericht Essen, 2020-01-21, 15 S 19/19
Entscheidungsdatum: 2020-01-21
Aktenzeichen: 15 S 19/19
ECLI: ECLI:DE:LGE:2020:0121.15S19.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilkammer
Normen: § 307 Abs. 1 S. 2 BGB
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 18.12.2018 verkündete Urteil des Amtsgerichts Gladbeck – 11 C 495/16 – abgeändert und neu gefasst.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 746,17 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 19.01.2017 und nebst weiteren vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 124,00 € zu zahlen.
Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt 55% der Kosten des Rechtsstreits, die Beklagte die restlichen 45 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 1.652,45 € festgesetzt.
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