Landgericht Essen, 2020-01-17, 17 O 196/19

17 O 196/19Kantonsgericht17.01.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 17 O 196/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-01-17

Aktenzeichen: 17 O 196/19

ECLI: ECLI:DE:LGE:2020:0117.17O196.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilkammer

Normen: § 307 Abs. 1 BGB

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, das Fahrzeug Q mit der Fahrzeugidentifikationsnummer … an die Klägerin herauszugeben.

Dem Beklagten werden die Kosten des Rechtsstreits auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 20.000 €.

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