Landgericht Essen, 2020-01-07, 6 OH 25/17

6 OH 25/17Kantonsgericht07.01.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 6 OH 25/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-01-07

Aktenzeichen: 6 OH 25/17

ECLI: ECLI:DE:LGE:2020:0107.6OH25.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Normen: § 494a Abs. 1 ZPO

Tenor

haben die Antragsteller die den Antragsgegnern und der Streitverkündeten 1 und dem Streitverkündeten 7, der Streithelferin 1 (Antragsgegner 2, Streitverkündete 2 7), dem Streithelfer 2 (Antragsgegner 2, Streitverkündete 2 7) und dem Streithelfer 3 (Antragsgegner 2, Streitverkündete 2 7) im selbständigen Beweisverfahren entstandenen Kosten zu tragen (§ 494a Abs. 2 Satz 1 ZPO).

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