Landgericht Essen, 2019-10-21, 16 O 122/19

16 O 122/19Kantonsgericht21.10.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 16 O 122/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-10-21

Aktenzeichen: 16 O 122/19

ECLI: ECLI:DE:LGE:2019:1021.16O122.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilkammer

Normen: §§ 826, 830 BGB

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerschaft 29.905,10 € zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12.06.2019 Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs B mit der Fahrzeugidentifikationsnummer … zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Entgegennahme des streitgegenständlichen Fahrzeugs in Annahmeverzug befindet.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 33% und die Beklagte zu 67%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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