16 O 122/19•Landgericht Essen, 2019-10-21, 16 O 122/19
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 16 O 122/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-10-21
Aktenzeichen: 16 O 122/19
ECLI: ECLI:DE:LGE:2019:1021.16O122.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilkammer
Normen: §§ 826, 830 BGB
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerschaft 29.905,10 € zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12.06.2019 Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs B mit der Fahrzeugidentifikationsnummer … zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Entgegennahme des streitgegenständlichen Fahrzeugs in Annahmeverzug befindet.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 33% und die Beklagte zu 67%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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