65 KLs-56 Js 786/19-39/19•Landgericht Essen, 2019-10-10, 65 KLs-56 Js 786/19-39/19
Landgericht Essen, 2019-10-10, 65 KLs-56 Js 786/19-39/19
65 KLs-56 Js 786/19-39/19Kantonsgericht10.10.2019
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 65 KLs-56 Js 786/19-39/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-10-10
Aktenzeichen: 65 KLs-56 Js 786/19-39/19
ECLI: ECLI:DE:LGE:2019:1010.65KLS56JS786.19.3.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: XXV. große Strafkammer
Normen: §§ 1, 3, 30a Abs. 2 Nr. 2, 33 BtMG
Tenor
Der Angeklagte wird wegen bewaffneten unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von
3 (drei) Jahren und 6 (sechs) Monaten
verurteilt.
Die Einziehung des Elektroimpulsgerätes in Form einer Taschenlampe, des ca. 28 cm langen Messers mit Holzgriff und der 49, 656 g Cocainhydrochloridzubereitung werden angeordnet.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Angewendete Vorschriften: §§ 1, 3, 30a Abs. 2 Nr. 2, 33 BtMG.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.