4 O 39/19•Landgericht Essen, 2019-09-26, 4 O 39/19
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 4 O 39/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-09-26
Aktenzeichen: 4 O 39/19
ECLI: ECLI:DE:LGE:2019:0926.4O39.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Normen: § 115 Abs. 1 BBergG
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu je 1/2.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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