7 T 312/19•Landgericht Essen, 2019-09-17, 7 T 312/19
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 7 T 312/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-09-17
Aktenzeichen: 7 T 312/19
ECLI: ECLI:DE:LGE:2019:0917.7T312.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Normen: FamFG § 429 Abs. 2 Nr. 2
Tenor
Die Beschwerde des Beteiligten zu 2. wird als unzulässig verworfen, soweit das Amtsgericht den Beschwerdeführer als Bevollmächtigten zurückgewiesen (Nr. 1 des Tenors) und den Haftaufhebungsantrag abgelehnt hat (Nr. 3 des Tenors).
Die Kosten des Verfahrens hat der Beschwerdeführer zu tragen.
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