Landgericht Essen, 2019-06-05, 42 O 22/19

42 O 22/19Kantonsgericht05.06.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 42 O 22/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-06-05

Aktenzeichen: 42 O 22/19

ECLI: ECLI:DE:LGE:2019:0605.42O22.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen

Normen: GmbHG § 15

Tenor

Die einstweilige Verfügung der 3. Zivilkammer des Landgerichts Essen vom 5.4.2019 (Aktz. 3 O 92/19 LG Essen), berichtigt durch Beschluss vom 12.4.2019, wird bezüglich des Ausspruchs zu Ziffer 2) bestätigt.

Die Gerichtskosten des Verfahrens tragen die Verfügungsklägerin und die Verfügungsbeklagte zu 1) zu je ½.

Die außergerichtlichen Kosten der Verfügungsbeklagten zu 2) trägt die Verfügungsklägerin.

Die außergerichtlichen Kosten der Verfügungsbeklagten zu 1) trägt diese selbst.

Von den außergerichtlichen Kosten der Verfügungsklägerin trägt diese ½ selbst, die andere Hälfte trägt die Verfügungsbeklagte zu 1).

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