42 O 22/19•Landgericht Essen, 2019-06-05, 42 O 22/19
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 42 O 22/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-06-05
Aktenzeichen: 42 O 22/19
ECLI: ECLI:DE:LGE:2019:0605.42O22.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen
Normen: GmbHG § 15
Tenor
Die einstweilige Verfügung der 3. Zivilkammer des Landgerichts Essen vom 5.4.2019 (Aktz. 3 O 92/19 LG Essen), berichtigt durch Beschluss vom 12.4.2019, wird bezüglich des Ausspruchs zu Ziffer 2) bestätigt.
Die Gerichtskosten des Verfahrens tragen die Verfügungsklägerin und die Verfügungsbeklagte zu 1) zu je ½.
Die außergerichtlichen Kosten der Verfügungsbeklagten zu 2) trägt die Verfügungsklägerin.
Die außergerichtlichen Kosten der Verfügungsbeklagten zu 1) trägt diese selbst.
Von den außergerichtlichen Kosten der Verfügungsklägerin trägt diese ½ selbst, die andere Hälfte trägt die Verfügungsbeklagte zu 1).
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