Landgericht Essen, 2019-05-24, 5 O 249/18

5 O 249/18Kantonsgericht24.05.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 5 O 249/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-05-24

Aktenzeichen: 5 O 249/18

ECLI: ECLI:DE:LGE:2019:0524.5O249.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Normen: § 826 BGB; § 256 BGB

Tenor

    1. Es wird festgestellt, dass die Beklagtenpartei verpflichtet ist, der Klägerpartei Schadensersatz zu leisten für Schäden, die aus der Manipulation des Fahrzeugs W(Fahrzeugidentifikationsnummer: 0000000000000) durch die Beklagtenpartei resultieren.
    1. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
    1. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert wird auf bis zu 45.400,- Euro festgesetzt.

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