Landgericht Essen, 2019-01-14, 10 S 21/18

10 S 21/18Kantonsgericht14.01.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 10 S 21/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-01-14

Aktenzeichen: 10 S 21/18

ECLI: ECLI:DE:LGE:2019:0114.10S21.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Normen: § 522 ZPO

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 26.01.2018 verkündete Urteil des Amtsgerichts Essen, Az. 130 C 201/17, wird zurückgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf die Wertstufe bis 2.000,00 EUR festgesetzt.

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