22 Ks-70 Js 112/18-8/18•Landgericht Essen, 2019-01-04, 22 Ks-70 Js 112/18-8/18
Landgericht Essen, 2019-01-04, 22 Ks-70 Js 112/18-8/18
22 Ks-70 Js 112/18-8/18Kantonsgericht04.01.2019
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 22 Ks-70 Js 112/18-8/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-01-04
Aktenzeichen: 22 Ks-70 Js 112/18-8/18
ECLI: ECLI:DE:LGE:2019:0104.22KS70JS112.18.8.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: II. Große Strafkammer
Normen: §§ 211, 306a, 53, 54 StGB
Tenor
Der Angeklagte wird wegen Mordes und schwerer Brandstiftung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Nebenklägerin.
Angewendete Vorschriften: §§ 211, 306a Abs. 1 Nr. 1, 53, 54 StGB.
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