Landgericht Essen, 2019-01-04, 22 Ks-70 Js 112/18-8/18

22 Ks-70 Js 112/18-8/18Kantonsgericht04.01.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 22 Ks-70 Js 112/18-8/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-01-04

Aktenzeichen: 22 Ks-70 Js 112/18-8/18

ECLI: ECLI:DE:LGE:2019:0104.22KS70JS112.18.8.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: II. Große Strafkammer

Normen: §§ 211, 306a, 53, 54 StGB

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Mordes und schwerer Brandstiftung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Nebenklägerin.

Angewendete Vorschriften: §§ 211, 306a Abs. 1 Nr. 1, 53, 54 StGB.

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