Landgericht Essen, 2018-12-04, 64 Qs 23/18

64 Qs 23/18Kantonsgericht04.12.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 64 Qs 23/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-12-04

Aktenzeichen: 64 Qs 23/18

ECLI: ECLI:DE:LGE:2018:1204.64QS23.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: XXIV. große Strafkammer

Normen: Nr. 4142 VV RVG

Tenor

Das Verfahren wird zur Entscheidung auf die Kammer übertragen.

Auf die Beschwerde vom 24.09.2018 wird der Beschluss des Amtsgerichts Essen vom 17.09.2018 zu dem Aktenzeichen 61 Ls – 68 Js 1180/16 – 57/17 aufgehoben.

Der Gegenstandswert für die Einziehung in dem Verfahren 61 Ls – 68 Js 1180/16 – 57/17 wird unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen auf EUR 11.624,38 festgesetzt.

Die für das Beschwerdeverfahren angefallene Gebühr nach Nr. 1812 KV-GKG wird um die Hälfte ermäßigt. Kosten werden nicht erstattet.

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