51 KLs-71 Js 645/18-27/18•Landgericht Essen, 2018-11-05, 51 KLs-71 Js 645/18-27/18
Landgericht Essen, 2018-11-05, 51 KLs-71 Js 645/18-27/18
51 KLs-71 Js 645/18-27/18Kantonsgericht05.11.2018
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 51 KLs-71 Js 645/18-27/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-11-05
Aktenzeichen: 51 KLs-71 Js 645/18-27/18
ECLI: ECLI:DE:LGE:2018:1105.51KLS71JS645.18.2.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: XVI. Große Strafkammer
Normen: §§ 1, 3, 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG.
Tenor
Der Angeklagte wird wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 6 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten verurteilt.
Die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 48.200,00 € wird angeordnet.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
§§ 1, 3, 29a Abs. 1 Nr. 2 BtmG, 53, 73c, 73d StGB
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