2 O 215/17•Landgericht Essen, 2018-03-13, 2 O 215/17
Landgericht Essen, 2018-03-13, 2 O 215/17
2 O 215/17Kantonsgericht13.03.2018
Regest
Schadenersatz, Schlag in Gesicht, Sturz
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 2 O 215/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-03-13
Aktenzeichen: 2 O 215/17
ECLI: ECLI:DE:LGE:2018:0313.2O215.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Normen: § 823 Abs. 1 BGB
Leitsätze
Schadenersatz, Schlag in Gesicht, Sturz
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2000 Euro zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 65 % und der Beklagte zu 35 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vor der Vollstreckung leistet.
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