Landgericht Essen, 2018-03-13, 2 O 215/17

2 O 215/17Kantonsgericht13.03.2018

Regest

Schadenersatz, Schlag in Gesicht, Sturz

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 2 O 215/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-03-13

Aktenzeichen: 2 O 215/17

ECLI: ECLI:DE:LGE:2018:0313.2O215.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Normen: § 823 Abs. 1 BGB

Leitsätze

Schadenersatz, Schlag in Gesicht, Sturz

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2000 Euro zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 65 % und der Beklagte zu 35 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vor der Vollstreckung leistet.

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