18 O 100/16•Landgericht Essen, 2018-02-21, 18 O 100/16
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 18 O 100/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-02-21
Aktenzeichen: 18 O 100/16
ECLI: ECLI:DE:LGE:2018:0221.18O100.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilkammer
Tenor
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Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 10.784,69 EUR sowie einen weiteren Betrag in Höhe von 429,52 EUR jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 05.04.2016 zu zahlen.
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Die Beklagte wird zudem verurteilt, an den Kläger eine monatliche Rente von 1.540,67 EUR ab dem 01.04.2016, längstens bis zum 01.06.2034 und solange bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit besteht, zu zahlen.
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Es wird festgestellt, dass der Kläger von der Beitragspflicht gegenüber der Beklagten aus dem Risiko-Lebensversicherungs-Vertrag mit der Versicherungsscheinnummer ... befreit ist.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 89 Prozent und der Kläger zu 11 Prozent.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung aus dem Urteil durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor dem Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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