27 KLs-12 Js 1627/15-18/17•Landgericht Essen, 2018-01-30, 27 KLs-12 Js 1627/15-18/17
Landgericht Essen, 2018-01-30, 27 KLs-12 Js 1627/15-18/17
27 KLs-12 Js 1627/15-18/17Kantonsgericht30.01.2018
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 27 KLs-12 Js 1627/15-18/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-01-30
Aktenzeichen: 27 KLs-12 Js 1627/15-18/17
ECLI: ECLI:DE:LGE:2018:0130.27KLS12JS1627.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: VII. Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte J. wird wegen Geiselnahme in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und mit Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren verurteilt.
Der Angeklagte O. wird wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung, Bedrohung und Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt.
Die Einziehung des Mobiltelefons des Angeklagten J. der Marke HTC One (N01) sowie der zugehörigen SIM Karte O2 GmbH & Co. (N02) wird angeordnet.
Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Nebenklägers.
Angewandte Vorschriften:
Angeklagter J.: §§ 201a I Nr. 2, 205 I 2, 223 I, 224 I Nr. 2, Nr. 4, 239b I, 46, 46a, 49 I, 52, 74 StGB.
Angeklagter O.: §§ 223 I, 224 I Nr. 2, Nr. 4, 239 I, 240 I, II, 241 I, 25 II, 46, 52 StGB
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