6 O 383/16•Landgericht Essen, 2016-12-08, 6 O 383/16
Landgericht Essen, 2016-12-08, 6 O 383/16
6 O 383/16Kantonsgericht08.12.2016
Regest
Die Ausschlussfrist des Art. 229 § 38 Abs. 3 BGB endet mit Ablauf des 20.06.2016, 24 Uhr
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 6 O 383/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-12-08
Aktenzeichen: 6 O 383/16
ECLI: ECLI:DE:LGE:2016:1208.6O383.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Normen: §§ 355, 495 BGB; Art. 229 § 38 Abs. 3 EGBGB
Leitsätze
Die Ausschlussfrist des Art. 229 § 38 Abs. 3 BGB endet mit Ablauf des 20.06.2016, 24 Uhr
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages.
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