6 O 391/16•Landgericht Essen, 2016-12-01, 6 O 391/16
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 6 O 391/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-12-01
Aktenzeichen: 6 O 391/16
ECLI: ECLI:DE:LGE:2016:1201.6O391.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Die Zwangsvollstreckung aus der Grundschuldbestellungsurkunde des Notars C, X, UR-Nr. … vom 28.11.2005 wird für unzulässig erklärt.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 220.000 Euro.
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