Landgericht Essen, 2016-12-01, 6 O 391/16

6 O 391/16Kantonsgericht01.12.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 6 O 391/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-12-01

Aktenzeichen: 6 O 391/16

ECLI: ECLI:DE:LGE:2016:1201.6O391.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Die Zwangsvollstreckung aus der Grundschuldbestellungsurkunde des Notars C, X, UR-Nr. … vom 28.11.2005 wird für unzulässig erklärt.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 220.000 Euro.

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