Landgericht Essen, 2016-11-18, 35 KLs 19/16

35 KLs 19/16Kantonsgericht18.11.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 35 KLs 19/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-11-18

Aktenzeichen: 35 KLs 19/16

ECLI: ECLI:DE:LGE:2016:1118.35KLS19.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: XV. Große Strafkammer - Wirtschaftsstrafkammer -

Normen: StGB §§ 253 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3, 246, 22, 23, 25 Abs. 2, 27, 52, 53, 59c

Tenor

Der Angeklagte B wird wegen einer tateinheitlich begangenen 32-fach vollendeten und 2fach versuchten Erpressung sowie wegen Erpressung in 12 weiteren Fällen, wobei es in einem Fall beim Versuch verblieb, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt.

Der Angeklagte I wird wegen 22 Fällen der Beihilfe zur Erpressung und zur versuchten Erpressung in einem Fall zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt.

Die Angeklagte B1 wird unter Einbeziehung der vorbehaltenen Geldstrafe aus dem Urteil des Landgerichts E vom 15.07.2016 (…) wegen einer Beihilfe zur 43-fach vollendeten und 3fach versuchten Erpressung sowie wegen veruntreuender Unterschlagung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt.

Die Vollstreckung der Strafen wird jeweils zur Bewährung ausgesetzt.

Es wird festgestellt, dass das Verfahren in rechtsstaatswidriger Weise verzögert worden ist und deswegen bei

dem Angeklagten B drei Monate,

dem Angeklagten I ein Monat und bei der

Angeklagten B1 ein Monat der jeweiligen Gesamtfreiheitsstrafe als vollstreckt gelten.

Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens.

Angewendete Vorschriften:

Angeklagter B: §§ 253 Abs. 1-3, 22, 23, 52, 53 StGB.

Angeklagter I: §§ 253 Abs. 1-3, 22, 23, 27, 53 StGB.

Angeklagte B1: §§ 246 Abs. 1 und 2, 253 Abs. 1-3, 22, 23, 27, 53, 55, 59c StGB.

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