9 O 179/16•Landgericht Essen, 2016-11-17, 9 O 179/16
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 9 O 179/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-11-17
Aktenzeichen: 9 O 179/16
ECLI: ECLI:DE:LGE:2016:1117.9O179.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Normen: § 1004 BGB
Tenor
Klage und Widerklage werden abgewiesen.Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu 13% und die Beklagten zu 87%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Kläger dürfen die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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