51 KLs 43/15 LG Essen•Landgericht Essen, 2016-02-02, 51 KLs 43/15 LG Essen
Landgericht Essen, 2016-02-02, 51 KLs 43/15 LG Essen
51 KLs 43/15 LG EssenKantonsgericht02.02.2016
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 51 KLs 43/15 LG Essen — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-02-02
Aktenzeichen: 51 KLs 43/15 LG Essen
ECLI: ECLI:DE:LGE:2016:0202.51KLS43.15LG.ESSE.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: XVI. große Strafkammer
Normen: StGB §§ 253, 255
Tenor
Der Angeklagte Y. wird wegen versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, Nötigung und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt.
Der Angeklagte J. wird wegen Beihilfe zur versuchten besonders schweren räuberischen Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt.
Der Angeklagte P. wird wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt.
Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Nebenklägers.
Angewandte Vorschriften: §§ 201a I Nr. 2, 205 I 2, 223 I, 224 I Nr. 2 u. 4, 240 I, II, IV Nr. 1, 250 II Nr. 1, 253, 255,22, 23, 27, 46, 49 I, 52, 54 StGB
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