6 O 161/15•Landgericht Essen, 2015-12-21, 6 O 161/15
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 6 O 161/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-12-21
Aktenzeichen: 6 O 161/15
ECLI: ECLI:DE:LGE:2015:1221.6O161.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Normen: §§ 346 ff. BGB a.F., 355 BGB a.F.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleitung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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