6 O 331/15•Landgericht Essen, 2015-12-03, 6 O 331/15
Landgericht Essen, 2015-12-03, 6 O 331/15
6 O 331/15Kantonsgericht03.12.2015
Regest
Fußnoten in der Widerrufsbelehrung, die dem Verbraucher eine eigene Subsumtionsleistung auferlegen, machen die Widerrufsbelehrung unwirksam.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 6 O 331/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-12-03
Aktenzeichen: 6 O 331/15
ECLI: ECLI:DE:LGE:2015:1203.6O331.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Normen: §§ 355 a.F. BGB, § 14 BGB-InfoVO Anlage 2
Leitsätze
Fußnoten in der Widerrufsbelehrung, die dem Verbraucher eine eigene Subsumtionsleistung auferlegen, machen die Widerrufsbelehrung unwirksam.
Tenor
1.Es wird festgestellt, dass der Darlehensvertrag zwischen der Klägerin und der Beklagten mit der Nr. … durch die Erklärung vom 22.06.2015 in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt wurde.
2.Die Beklagte wird verurteilt, außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.407,77 € an die Klägerin zu zahlen.
3.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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