17 O 239/15•Landgericht Essen, 2015-11-17, 17 O 239/15
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 17 O 239/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-11-17
Aktenzeichen: 17 O 239/15
ECLI: ECLI:DE:LGE:2015:1117.17O239.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilkammer
Normen: §§ 38, 40 ZPO
Tenor
erklärt sich das Landgericht Essen für örtlich unzuständig und verweist den Rechtsstreit auf Antrag gemäß § 281 ZPO ohne mündliche Verhandlung
an das Landgericht Hannover .
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