Landgericht Essen, 2014-06-30, 27 KLs 6/14

27 KLs 6/14Kantonsgericht30.06.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 27 KLs 6/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-06-30

Aktenzeichen: 27 KLs 6/14

ECLI: ECLI:DE:LGE:2014:0630.27KLS6.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: VII. große Strafkammer

Tenor

Unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts E vom 18.07.2002 (… StA E1) wird der Angeklagte freigesprochen.

Die notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt die Landeskasse. Eine Entscheidung gemäß § 469 Abs. 1 StPO bleibt vorbehalten.

Der Angeklagte ist für die im vorliegenden Verfahren vom … bis zum … erlittene Strafhaft zu entschädigen.

Angewendete Vorschriften: §§ 467 StPO, 1, 8 StrEG

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.