Landgericht Essen, 2014-06-12, 1 O 115/12

1 O 115/12Kantonsgericht12.06.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 1 O 115/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-06-12

Aktenzeichen: 1 O 115/12

ECLI: ECLI:DE:LGE:2014:0612.1O115.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Normen: §§ 280 Abs. 1, 823 Abs. 1 BGB

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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