32 KLs-75 Js 74/13-7/14•Landgericht Essen, 2014-05-08, 32 KLs-75 Js 74/13-7/14
Landgericht Essen, 2014-05-08, 32 KLs-75 Js 74/13-7/14
32 KLs-75 Js 74/13-7/14Kantonsgericht08.05.2014
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 32 KLs-75 Js 74/13-7/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-05-08
Aktenzeichen: 32 KLs-75 Js 74/13-7/14
ECLI: ECLI:DE:LGE:2014:0508.32KLS75JS74.13.7.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: XII. Große Strafkammer
Normen: §§ 267 I, III, Nr. 1, 52, 53, 56, 73, 73a, 73c StGB; 370 I Nr. 1 u. 2, III Nr. 1 AO; 18 UStG
Tenor
Der Angeklagte wird unter Freispruch im Übrigen wegen Steuerhinterziehung in zehn Fällen, davon in zwei Fällen in Tateinheit mit Urkundenfälschung, und wegen Urkundenfälschung in fünf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
zwei Jahren
verurteilt.
Die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Soweit der Angeklagte freigesprochen wurde, trägt die Kosten und die insoweit entstandenen notwendigen Auslagen des Angeklagten die Landeskasse. Soweit der Angeklagte verurteilt wurde, werden ihm die Kosten auferlegt.
Angewendete Vorschriften: §§ 267 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1, 52, 53, 56, 73, 73a, 73c StGB, 370 Abs. 1 Nrn. 1, 2, Abs. 3 Nr. 1 AO, 18 UStG
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.