Landgericht Essen, 2014-01-31, 9 O 39/10

9 O 39/10Kantonsgericht31.01.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 9 O 39/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-01-31

Aktenzeichen: 9 O 39/10

ECLI: ECLI:DE:LGE:2014:0131.9O39.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Normen: § 81 VVG

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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