9 O 39/10•Landgericht Essen, 2014-01-31, 9 O 39/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 9 O 39/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-01-31
Aktenzeichen: 9 O 39/10
ECLI: ECLI:DE:LGE:2014:0131.9O39.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Normen: § 81 VVG
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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