Landgericht Essen, 2014-01-09, 4 O 40/12

4 O 40/12Kantonsgericht09.01.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 4 O 40/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-01-09

Aktenzeichen: 4 O 40/12

ECLI: ECLI:DE:LGE:2014:0109.4O40.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Normen: §§ 7, 18 StVG

Tenor

Der Antrag auf Wiedersetzung in den vorigen Stand wird zurückgewiesen.

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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