13 S 113/13•Landgericht Essen, 2014-01-08, 13 S 113/13
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 13 S 113/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-01-08
Aktenzeichen: 13 S 113/13
ECLI: ECLI:DE:LGE:2014:0108.13S113.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Zivilkammer
Normen: §§ 43 WEG, 72 Abs. 2 GVG
Tenor
Die Berufung der Beklagten zu 2 gegen das Urteil des Amtsgerichts Gladbeck (51 C 14/12) vom 25.06.2013 wird als unzulässig verworfen.
Die Beklagte zu 1) ist des Rechtsmittels der Berufung verlustig.
Die Kosten der Berufung werden den Beklagten auferlegt.
Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.
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