Landgericht Essen, 2013-04-11, 4 O 405/12

4 O 405/12Kantonsgericht11.04.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 4 O 405/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-04-11

Aktenzeichen: 4 O 405/12

ECLI: ECLI:DE:LGE:2013:0411.4O405.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Normen: §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 BGB

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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