Landgericht Essen, 2012-10-02, 8 O 83/12

8 O 83/12Kantonsgericht02.10.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 8 O 83/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-10-02

Aktenzeichen: 8 O 83/12

ECLI: ECLI:DE:LGE:2012:1002.8O83.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Normen: §§ 7, 18 StVG, 823 Abs. 1 BGB

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % der vorläufig vollstreckbaren Beträge.

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