1 O 154/11•Landgericht Essen, 2012-10-01, 1 O 154/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 1 O 154/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-10-01
Aktenzeichen: 1 O 154/11
ECLI: ECLI:DE:LGE:2012:1001.1O154.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Normen: §§ 280 Abs. 1, 823 Abs. 1 BGB
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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