Landgericht Essen, 2012-09-18, 7 T 390/12

7 T 390/12Kantonsgericht18.09.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 7 T 390/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-09-18

Aktenzeichen: 7 T 390/12

ECLI: ECLI:DE:LGE:2012:0918.7T390.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird als unzulässig verworfen.

Der Streitwert wird auf 11.089,41 € festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.