Landgericht Essen, 2012-09-10, 25 KLs 10/12

25 KLs 10/12Kantonsgericht10.09.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 25 KLs 10/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-09-10

Aktenzeichen: 25 KLs 10/12

ECLI: ECLI:DE:LGE:2012:0910.25KLS10.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: V. große Strafkammer – Jugendschutzkammer –

Normen: § 177 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 1 StGB

Tenor

Der Angeklagte wird freigesprochen.

Die Landeskasse trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Nebenklägerin trägt die Nebenklagekosten selbst.

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