Landgericht Essen, 2012-04-24, 8 O 357/10

8 O 357/10Kantonsgericht24.04.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 8 O 357/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-04-24

Aktenzeichen: 8 O 357/10

ECLI: ECLI:DE:LGE:2012:0424.8O357.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Normen: §§ 883 Abs. 1 BGB, 7, 18 StVG

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vorläufig vollstreckbaren Betrages.

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