20 O 246/11•Landgericht Essen, 2012-03-05, 20 O 246/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 20 O 246/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-03-05
Aktenzeichen: 20 O 246/11
ECLI: ECLI:DE:LGE:2012:0305.20O246.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilkammer
Normen: §§ 7, 18 StVG, 823 I BGB
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe des titulierten Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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